29. BtMÄnVo
Am 23.05.2015 trat eine neue Änderungsverordnung des BtMG in Kraft was darauf hindeutet das die Verbotsverfahren offenkundig beschleunigt wurden. Dies führt dazu das noch schneller neue, unbekannte Substanzen auf den Markt kommen. Verbraucher haben so noch weniger Zeit sich auf Produkte einzustellen. Die folgenden Substanzen sind nun illegal:
Synthetische Cannabinoide:
AB-CHMINACA
5F-ABICA
5F-AB-PINACA
5F-AMB
5F-SDB-006
SDB-006
THJ-018
Opioid:
MT-45
Amphetamin-Derivat:
4,4′-DMAR
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