Ab sofort ist bei Herbalgator eine Altersverifikation notwendig um Auflagen des Jugendschutzes gerecht zu werden. Deshalb geht beim Aufrufen des Shops zunächst ein Poppup Fenster auf das es notwendig macht seine Volljährigkeit zu bestätigen. Diese Auflage müssen eigentlich alle Webseiten erfüllen die Artikel Verkaufen die erst ab 18 Jahre zugelassen sind. Rechtlich ist es eigentlich fraglich ob Räuchermischungen die ja noch nicht einmal für den menschlichen Konsum angeboten werden unter eine solche Regelung fallen. Jedoch hat Herbalgator kein Interesse an Personen unter 18 Jahre zu verkaufen und geht daher nicht juristisch gegen diese Forderung vor.
In Absprache mit anderen seriösen Onlineshops wurde nun zeitgleich bei allen Shops die mitmachen, die Altersverifikation heute aktiv geschaltet.
Alle Funktionen des Shops sowie der Ablauf bei Bestellungen bleiben ansonsten gleich!
Rechtslage
Legalität von Kräutermischungen
Rechtsstatus von Räuchermischungen Rechtlich gesehen sind legale Räuchermsichungen keine Tabak Produkte wie ein EuGh Urteil bereits 2014 feststellte. Es handelt sich auch nicht um Arzneimittel oder Betäubungsmittel. Daher dürfen alle Kräutermischungen die keine verbotenen Substanzen Weiterlesen…
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