Rechtslage
Legalität von Kräutermischungen
Rechtsstatus von Räuchermischungen Rechtlich gesehen sind legale Räuchermsichungen keine Tabak Produkte wie ein EuGh Urteil bereits 2014 feststellte. Es handelt sich auch nicht um Arzneimittel oder Betäubungsmittel. Daher dürfen alle Kräutermischungen die keine verbotenen Substanzen enthalten ab 18 Jahren erworben werden. Die Räucherszene wurde stets durch schwarze Schafe in ein Weiterlesen…