Rechtslage
29. BtMÄnVo
29. BtMÄnVo Am 23.05.2015 trat eine neue Änderungsverordnung des BtMG in Kraft was darauf hindeutet das die Verbotsverfahren offenkundig beschleunigt wurden. Dies führt dazu das noch schneller neue, unbekannte Substanzen auf den Markt kommen. Verbraucher haben so noch weniger Zeit sich auf Produkte einzustellen. Die folgenden Substanzen sind nun illegal: Weiterlesen…