29. BtMÄnVo

Am 23.05.2015 trat eine neue Änderungsverordnung des BtMG in Kraft was darauf hindeutet das die Verbotsverfahren offenkundig beschleunigt wurden. Dies führt dazu das noch schneller neue, unbekannte Substanzen auf den Markt kommen. Verbraucher haben so noch weniger Zeit sich auf Produkte einzustellen. Die folgenden Substanzen sind nun illegal:

Synthetische Cannabinoide:

AB-CHMINACA

5F-ABICA

5F-AB-PINACA

5F-AMB

5F-SDB-006

SDB-006

THJ-018

Opioid:

MT-45

Amphetamin-Derivat:

4,4′-DMAR

Kategorien: Rechtslage

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