Rechtsstatus von Räuchermischungen

Rechtlich gesehen sind legale Räuchermsichungen keine Tabak Produkte wie ein EuGh Urteil bereits 2014 feststellte. Es handelt sich auch nicht um Arzneimittel oder Betäubungsmittel. Daher dürfen alle Kräutermischungen die keine verbotenen Substanzen enthalten ab 18 Jahren erworben werden.

Die Räucherszene wurde stets durch schwarze Schafe in ein schlechtes Licht gerückt weil unvorsichtige oder schlicht rücksichtslose Onlineshops auch verbotene und sogar giftige Räuchermischungen verkauft haben. Durch das Vorgehen der deutschen Behörden und der Gesetzgebenden Instanzen wurde zumindest ein Umfeld geschaffen das es eben solchen schwarzen Schafen sehr schwer macht lange Geschäfte zu betreiben. Es ist sehr aufwändig geworden sicherzustellen das eine Räuchermischung weder unter das BtmG noch das AMG oder NpSG fällt. Es wurden erst vor kurzem mehrere Onlineshops belangt die seit langem in Verdacht standen Btm-Mischungen zu versenden. Sollten Sie bei einem Onlineshop Kunde sein der in den letzten Monaten den Versand eingestellt hat, so besteht die Möglichkeit das auch sie in den Fokus von Ermittlungen geraten.

Um unsere Kunden zu schützen werden alle Produkte getestet und die Legalität durch Juristen festgestellt bevor die Artikel online gehen.

Leider ist es schon vorgekommen das seitens der Behörden behauptet wurde das illegale Stoffe in einer Räuchermischung sind weil ein fehlerhaftes Gutachten dies darlegte.

Bisher kam es bei keinem Herbalgator-Kunden zu Komplikationen mit den Behörden. Dennoch bitten wir vorsorglich unsere Kunden Kontakt mit uns aufzunehmen wenn es irgendwelche Probleme mit Behörden geben sollte. Die Legalität unserer Produkte können wir garantieren und sind auch gerne bereit es juristisch mit den Behörden aufzunehmen. Allein die Behauptung Herbalgator würde verbotene Substanzen verkaufen kann ein juristisches Nachspiel haben und dabei spielt es keine Rolle ob so eine Verleumdung von einer Privatperson, einem Polizisten oder von einem Staatsanwalt geäußert wurde.

Herbalgator stellt legale Produkte für die es eine Nachfrage gibt dem legalen Markt zur Verfügung wofür eine hohe Summe an Steuern entrichtet werden muss. Daher verbittet sich Herbalgator jegliche Versuche seitens der Behörden dieses Vorgehen zu kriminalisieren und ist stets bereit auch gerichtlich dagegen vorzugehen.

Dieser Post stellt keine rechtliche Beratung dar. Für rechtliche Beratungen suchen Sie bitte einen Fachanwalt auf der sie juristisch beraten kann.


2 Kommentare

Andykaufmantony · 22. August 2018 um 17:00

Ist doch irgendwie klar das man nicht alles verbieten kann. Vor allem was noch nicht erfunden wurde. Aber warum soll überhaupt alles verboten werden was psychoaktiv ist? Ausser Alkohol natürlich. Da werden die Leute ja auch nur Aggro und hin und wieder mal jemand tot gehauen, aber das darf ja so sein weil Kulturgut…

Dani · 23. März 2019 um 15:50

Wir haben 2019 und es gibt immer noch Räuchermischungen-Shops die kurz aufpoppen, irgendeinen Sch…. verkaufen und dann gebusted werden. Das bringt die ganze Szene nach wie vor in Verruf. Wenn sich alle so verhalten würden wie Herbalgator, dann wäre das ein Wirtschaftszweig wie jeder andere auch!

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